Deutschland ist für viele gestresste Verbraucher ein regelrechter Behördendschungel, in dem sich vor allem die Menschen gerne verheddern, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen. In vielen anderen Ländern sind Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen mit deutlich geringerem bürokratischem Aufwand verbunden. Doch alles Klagen nützt wenig, wenn man beim Einwohnermeldeamt die Ummeldung oder eben die Anmeldung vor sich hat und schon beim Gedanken an stundenlanges Warten einen Kloß im Hals hat.

Jahr für Jahr wechseln hierzulande mehr als neun Millionen Bürger ihren Wohnsitz und sind somit gezwungen, beim Einwohnermeldeamt die Ummeldung vorzunehmen. Dieser Ummeldevorgang ist in Deutschland keineswegs nach Gutdünken möglich. Wie bei allen Behördengängen gibt es klare Vorschriften wie und bis wann Verbraucher zur Behörde gehen müssen. Erleichtern können sich die Bürger die Prozedur, indem sie nicht erst beim Besuch des Einwohnermeldeamtes das für die Ummeldung benötigte Formular abholen und ausfüllen. Ein Großteil der Kommunen und Gemeinden verfügt über eigene Internetseiten, über die ein Download der Formulare möglich ist, um gut vorbereitet zur Behörde aufbrechen zu können, ohne vor Ort erst noch auf die Schnelle alle Eintragungen vornehmen zu müssen.

Welche Städte und Kommunen ihren Einwohnern bei der Ummeldung erste Hilfestellungen via Internet anbieten, können Sie Aufstellungen von A bis Z im Web entnommen werden. So genannte Online-Rathäuser erleichtern den Verbrauchern und den Behörden ebenso die Abwicklung der unerlässlichen Ummeldung. Vielerorts ist die Vorgehensweise die folgende: In Städten wie Dortmund müssen die Bürger nach wie vor das Einwohnermeldeamt für die Ummeldung ansteuern. Später jedoch haben die Einwohner dann die Möglichkeit, viele bürokratische Dinge über ein gesondertes Internetportal zu erledigen, um sich so Zeit und Mühen zu sparen und – dies sei einmal mehr erwähnt – ebenso die Mitarbeiter der Behörden zu entlasten. Denn ohne Frage verringert die digitale Abwicklung den Ansturm der Verbraucher auf die Meldestellen. Die Medaille des bürgerfreundlichen Verhaltens hat also einmal mehr auch eine zweite Seite: Die Arbeitserleichterung für die Behörden selbst.

Versäumnissen können Bußgelder folgen

Wie kaum anders zu erwarten war, sorgt der Gesetzgeber über mögliche Bußgelder dafür, dass sich die Bürger auch tatsächlich an die geltenden Fristen für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt halten. Bis zu 500 Euro kann es konnten, wenn eine fristgerechte Ummeldung ausbleibt. Mehrheitlich sehen die Fristen eine Ummeldung binnen einer Woche nach Einzug in die Wohnung vor. Ein enger zeitlicher Rahmen, wenn man bedenkt, wie viele andere Behördengänge zusätzlich auf der Agenda stehen im Rahmen eines Wohnungswechsels. Dennoch sollte man sich diese drohenden Ordnungsgelder besser durch eine frühzeitige Ummeldung ersparen – auch wenn es die Sachbearbeiter meist bei einer mündlichen Ermahnung oder eine geringen Extra-Gebühr von maximal 30 Euro belassen werden.

So sollte die Ummeldung des Wohnsitzes ganz oben auf der To-Do-Liste der Bürger stehen, anderes kann vielfach ein paar Tage warten, wenn der Besuch des Einwohnermeldeamtes doch wider Erwarten ein paar Stunden in Anspruch nehmen sollte. Die eigentliche Ummeldung kostet die Bürger nur ein paar Euro, mehr als zehn Euro sind meist nicht zu erwarten. Wie hoch die Gebühr genau ist, können die Bürger sicherheitshalber vorab klären, um nicht daran zu scheitern, dass man zu wenig Geld bei sich hat. In vielen anderen Meldestellen ist die An- und Ummeldung sogar völlig kostenlos möglich. Dass die Online-Ummeldung bisher nur bei relativ wenigen Ämtern angeboten wird, ist darauf zurückzuführen, dass viele Länder eine persönliche Anmeldung verlangen.

Ein Grund für diese Voraussetzung ist die Tatsache, dass nicht nur das Formular ausgefüllt überreicht werden muss, sondern auch ein entsprechender aktualisierter Eintrag im Personalausweis vorgenommen werden muss durch die Mitarbeiter der Behörden. Dafür aber fällt die Ausfüllarbeit häufig recht gering aus, wenn das Einwohnermeldeamt nur für eine Ummeldung aufgesucht wird und keine Erstanmeldung erforderlich ist.

Postalische Ummeldungen hingegen werden nur in wenigen Bundesländern (unter anderem im Freistaat Bayern) angeboten. Hier wird neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular zusätzlich eine Kopie des Personalausweises übersandt. Dies ändert jedoch nichts daran, dass früher oder später auf dem Amt eine Änderung der Anschrift auf die neue Adresse im Personalausweis notwendig ist. Somit ist dies wohl nur ein Ansatz, um Fristen nicht zu versäumen, wenn man verhindert ist.

Ummeldung durch Bevollmächtigte?

In diesem Fall können Bürger aber ebenso gut einen Verwandten oder andere nahe stehende Person als Bevollmächtige beim Einwohnermeldeamt Ummeldungen vornehmen lassen. Mittlerweile haben spezielle Unternehmen diese Marktlücke für sich entdeckt und bieten Verbraucher entsprechende Dienstleistungen an, bei denen Mitarbeiter der Anbieter für die Bürger bei vorliegender Vollmacht die oft zeitaufwendige Ummeldearbeit übernehmen. Zusätzlich zur Vollmacht müssen auch hier der gültige Personalausweis der umzumeldenden Person/en sowie das ausgefüllte Meldeformular vorliegen. Gerade bei der Ummeldung durch einen Bevollmächtigten sollte das Formular alle wichtigen Angaben in korrekter Form beinhalten. Denn für Nachfragen sind die Helfer oftmals nicht der richtige Ansprechpartner. Eine Einzugsbestätigung des Vermieters oder ein Mietvertrag muss schon seit dem Jahr 2004 nicht vorgelegt werden. Dementsprechend nahe liegt, dass die Verhängung von Ordnungsgeldern von den Angaben der Verbraucher selbst abhängt. Wer zu spät beim Einwohnermeldeamt zur Ummeldung erscheint, sollte also aufpassen, welchen Einzugstermin er oder sie angibt.

Dass man morgens zeitig zur Arbeit muss, ist in vielen Fällen ein unwirksames Argument. Denn die Meldestellen öffnen meist bereits in den frühen Morgenstunden, nicht selten bereits um sieben Uhr. So können die meisten Arbeitnehmer schon vor der Arbeit die Ummeldung erledigen, um pünktlich im Büro anzukommen. Eines sollte man nicht vergessen: Der Verzug beim Behördengang hat aber vor allem für die Bürger selbst möglicherweise negative Auswirkungen. Denn ohne die Ummeldung kann es in anderen Bereichen – etwa beim Versand der Lohnsteuerkarte – zu Problemen kommen. Und auch bei der Zulassung eines PKW und anderer Kraftfahrzeuge kann die versäumte Ummeldung beim Einwohnermeldeamt Folgen haben.